InhaltFormatstandards / VersionenBekanntmachung aufgrund § 3 Nr. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg 1. Bekanntmachung Auf der Grundlage von § 3 Nr. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg werden hiermit die den festgelegten Formatstandards entsprechenden und für die Bearbeitung durch das Gericht geeigneten Versionen wie folgt bekannt gegeben:
2. Hinweise Elektronische Dokumente, die einem der genannten Dateiformate in der bekannt gegebenen Form entsprechen, können auch in komprimierter Form als ZIP-Datei eingereicht werden. Die ZIP-Datei darf keine anderen ZIP-Dateien und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. Beim Einsatz von Dokumentensignaturen muss sich die Signatur auf das Dokument und nicht auf die ZIP-Datei beziehen. Die ZIP-Datei darf zusätzlich signiert werden. Die Nennung von Programmen, mit denen ein zugelassenes, weil für die Bearbeitung geeignetes Dokument erstellt werden kann, kann wegen der Vielzahl angebotener Programme und Programmversionen nur exemplarisch sein. Eine Nennung ist keine Empfehlung, dieses Programm zu nutzen, und schließt andere Programme, welche nach der Spalte "Version / Einschränkungen" zuzulassende elektronische Dokumente erzeugen können, nicht aus. |
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