InhaltFormatstandards / Versionen
Bekanntmachung aufgrund § 3 Nr. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht vom 9. März 2006 – (Bundesgesetzblatt I Seite 519).
1. Bekanntmachung Auf der Grundlage von § 3 Nr. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht werden hiermit die nach der Prüfung des Bundesarbeitsgerichts den in § 2 Abs. 2, 4 und 5 festgelegten Formatstandards entsprechenden und für die Bearbeitung durch das Gericht geeigneten Versionen der genannten Formate wie folgt bekannt gegeben:
2. Hinweise Elektronische Dokumente, die einem der genannten Dateiformate in der bekannt gegebenen Form entsprechen, können auch in komprimierter Form als ZIP-Datei eingereicht werden. Beim Einsatz von Dokumentensignaturen muss sich die Signatur auf das Dokument und nicht auf die ZIP-Datei beziehen(§ 2 Abs. 6 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht). Die Nennung von Programmen, mit denen ein zugelassenes, weil für die Bearbeitung geeignetes Dokument erstellt werden kann, kann wegen der Vielzahl angebotener Programme und Programmversionen nur exemplarisch sein. Eine Nennung ist keine Empfehlung, dieses Programm zu nutzen, und schließt andere Programme, welche nach der Spalte "Version / Einschränkungen" zuzulassende elektronische Dokumente erzeugen können, nicht aus. |
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