InhaltFormatstandards / VersionenBekanntmachung aufgrund der Anlage 2 zu § 2 der genannten Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26. Oktober 2007 1. Bekanntmachung Auf der Grundlage der Anlage 2 zu § 2 der genannten Verordnung werden hiermit die den festgelegten Formatstandards entsprechenden und für die Bearbeitung durch die Gerichte und die Staatsanwaltschaften geeigneten Versionen der genannten Formate wie folgt bekannt gegeben:
2. Hinweise Elektronische Dokumente, die einem der genannten Dateiformate in der bekannt gegebenen Form entsprechen, können auch in komprimierter Form als ZIP-Datei eingereicht werden. Beim Einsatz von Dokumentensignaturen soll sich die Signatur auf das Dokument und nicht auf die ZIP-Datei beziehen. Die Nennung von Programmen, mit denen ein zugelassenes, weil für die Bearbeitung geeignetes Dokument erstellt werden kann, kann wegen der Vielzahl angebotener Programme und Programmversionen nur exemplarisch sein. Eine Nennung ist keine Empfehlung, dieses Programm zu nutzen, und schließt andere Programme, welche nach der Spalte "Version / Einschränkungen" zuzulassende elektronische Dokumente erzeugen können, nicht aus. |
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