InhaltFormatstandards / VersionenBekanntmachung aufgrund § 3 Nr. 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO) 1. Bekanntmachung Auf der Grundlage von § 3 Nr. 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO) werden hiermit die den festgelegten Formatstandards entsprechenden und für die Bearbeitung durch das Gericht geeigneten Versionen der genannten Formate wie folgt bekannt gegeben:
2. Hinweise Elektronische Dokumente, die einem der genannten Dateiformate in der bekannt gegebenen Form entsprechen, können auch als Kompressionsdatei im ZIP-Dateiformat (ZIP-Datei) eingereicht werden. Die ZIP-Datei darf keine anderen ZIP-Dateien und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. Werden Dokumente im Sinne von Absatz 3 als ZIP-Datei versandt, muss sich die qualifizierte elektronische Signatur auf das komprimierte beziehen. Die ZIP-Datei darf zusätzlich signiert werden. Die Nennung von Programmen, mit denen ein zugelassenes, weil für die Bearbeitung geeignetes Dokument erstellt werden kann, kann wegen der Vielzahl angebotener Programme und Programmversionen nur exemplarisch sein. Eine Nennung ist keine Empfehlung, dieses Programm zu nutzen, und schließt andere Programme, welche nach der Spalte "Version / Einschränkungen" zuzulassende elektronische Dokumente erzeugen können, nicht aus. |
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