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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

1.10 Kann ich auch innerhalb eines Netzwerks mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach arbeiten?

1.10 Kann ich auch innerhalb eines Netzwerks mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach arbeiten?

Wenn Ihr Arbeitsplatzrechner, mit dem Sie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach nutzen, über ein Netzwerk auf das Internet zugreift, vergewissern Sie sich bitte, dass folgende Einstellungen vorgenommen wurden (wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Netzwerkadministrator):

• Der Port 80 muss frei sein,

• die Dienste http und SOAP müssen zur Verfügung stehen,

• Ihr Proxy muss zusätzlich den MIME-Type 'application/x-java-jnlp-file jnlp' unterstützen,

• es dürfen keine jar-Dateien gefiltert werden.


 
 

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