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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

3.3 Welche Arten von Nachrichtenanhängen kann ich verwenden?

3.3 Welche Arten von Nachrichtenanhängen kann ich verwenden?

Sie können als Nachrichtenanhang nur die Dateiformate und –versionen verschicken, die in der jeweiligen Rechtsverordnung für das Gericht ausdrücklich zugelassen sind; bei Behörden sollten Sie sicherstellen, dass die empfangende Behörde die Datei auch weiterverarbeiten kann. Welche Dateiformate zugelassen sind, finden Sie im Bereich Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach unterstützt Sie hierbei, indem die Dateiendungen der für Nachrichten und (bestimmende) Schriftsätze zugelassenen Formate bezeichnet werden.


 
 

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