Inhalt3.3 Welche Arten von Nachrichtenanhängen kann ich verwenden?Sie können als Nachrichtenanhang nur die Dateiformate und –versionen verschicken, die in der jeweiligen Rechtsverordnung für das Gericht ausdrücklich zugelassen sind; bei Behörden sollten Sie sicherstellen, dass die empfangende Behörde die Datei auch weiterverarbeiten kann. Welche Dateiformate zugelassen sind, finden Sie im Bereich Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach unterstützt Sie hierbei, indem die Dateiendungen der für Nachrichten und (bestimmende) Schriftsätze zugelassenen Formate bezeichnet werden. |
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