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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

2.3 Was muss ich bei der Auswahl des Standard-Nachrichtenordners beachten?

2.3 Was muss ich bei der Auswahl des Standard-Nachrichtenordners beachten?

Wenn Sie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach zum ersten Mal starten, werden Sie zu Anfang gebeten, einen Standard-Nachrichtenordner auszuwählen. Der Dialog zur Auswahl des Standard-Nachrichtenordners öffnet sich automatisch beim ersten Start vom Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach. Achtung: Sie können dieses Verzeichnis nur beim ersten Start des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs festlegen und im Nachhinein nicht mehr ohne weiteres ändern. Falls sich später die Änderung des gewählten Standard-Ordners nicht vermeiden lässt, lesen Sie im nächsten Abschnitt, wie Sie eine Änderung vornehmen können.

Bitte überlegen Sie, bevor Sie den Nachrichtenordner auswählen:

• Wer wird das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach benutzen? Sind das nur Sie oder müssen auch Kolleginnen oder Kollegen darauf zugreifen können?

• Auf welchem Arbeitsplatzrechner beziehungsweise Internetrechner wird das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ausgeführt? Kann der Nachrichtenordner auf der Festplatte eines Rechners ('lokal') liegen oder sollte er über das Netzwerk verfügbar sein?

• Wie kann vermieden werden, dass der Ordner umbenannt wird? Welcher Bereich auf Ihrer Festplatte oder auf dem File-Server wird in absehbarer Zeit weder umbenannt noch verschoben?

• Soll für alle Benutzer ein zentrales Postfach verwendet werden, ist von allen Benutzern dasselbe Arbeitsverzeichnis auszuwählen. Einigen Sie sich in diesem Fall behörden-, kanzlei- bzw. betriebsintern auf ein Verzeichnis oder teilen Sie Ihren Kollegen mit, welches Verzeichnis Sie gewählt haben.

Wir empfehlen Ihnen, den Standard-Nachrichtenordner für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach auf einer hohen Ebene im Verzeichnissystem auf Ihrer Festplatte oder Ihrem File-Server anzulegen, also zum Beispiel: 'C:\EGVP’ oder 'Name-des-Fileservers\EGVP’. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach legt in diesem Verzeichnis einen Ordner 'osci_governikus' an und speichert dort alle Nachrichten und deren Anhänge.


 
 

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