Inhalt2.6 Wie soll ich das Postfach benennen?Die Bezeichnung des Postfachs kann von Ihnen frei gewählt werden und erscheint später während der Anmeldung bei der Auswahl des gewünschten Postfachs. Wählen Sie deshalb einen Namen, anhand dessen Sie erkennen können, dass es sich um das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach handelt. Sie können den Namen jederzeit ändern. |
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