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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

3.8 Wie groß können die Dateien sein, die ich als Nachrichtenanhänge verwende?

3.8 Wie groß können die Dateien sein, die ich als Nachrichtenanhänge verwende?

Die Zahl der zugelassenen Dateianhänge und die Gesamtgröße aller Nachrichtenanhänge für eine Nachricht kann durch die einsetzenden Gerichte und Behörden beschränkt werden, um eine zuverlässige Übertragung und Verarbeitung sicherzustellen. Z.B. lassen Bundesfinanzhof und Bundesverwaltungsgericht 100 Anhänge je Nachricht zu, welche zusammen maximal 30 Megabyte groß sein dürfen. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach berücksichtigt die von dem einsetzenden Gericht bzw. der einsetzenden Behörde, die Sie als Empfänger ausgewählt haben, festgelegten Bedingungen; beim Versuch, größere Datenmengen zusammenzustellen, erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung.


 
 

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