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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

2.5 Was muss ich im 'Einstellungsfenster' eintragen?

2.5 Was muss ich im 'Einstellungsfenster' eintragen?

Im Einstellungsfenster werden alle Informationen eines Postfachs eingetragen, die später zusammen mit den Nachrichten an den Empfänger gesendet werden sollen. Das sind zum Beispiel die persönlichen Daten des Absenders, der Postfachname, der Speicherort und das zugehörige Zertifikat.

Bitte beachten Sie: Die persönlichen Daten "Name" "Organisationseinheit" und "Ort" werden in dem Adressbuch angezeigt. Hier sollten Sie also mit besonderem Bedacht die Bezeichnungen auswählen, um so allen Nutzern des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs ein schnelles Finden Ihrer Kontaktdaten zu ermöglichen.

Wenn Sie die erfassten Daten später ändern wollen, können Sie das Einstellungsfenster jederzeit vom Verwaltungsfenster aus aufrufen. (Das Verwaltungsfenster ist das Hauptfenster des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs). Rufen Sie dazu im Verwaltungsfenster den Menüpunkt 'Extras' auf und wählen Sie den Eintrag 'Einstellungen'.

Das Einstellungsfenster besteht aus drei Registerblättern, die über 'Reiter' ausgewählt werden. Im unteren Bereich befindet sich eine Buttonleiste mit den üblichen Optionen.


 
 

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