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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

2.2 Was muss ich beim ersten Start der Anwendung beachten?

2.2 Was muss ich beim ersten Start der Anwendung beachten?

Nachdem Sie auf den für Sie relevanten Internet-Link geklickt haben, startet Java™ Web Start und lädt einmalig die jeweilige Anwendung herunter. Je nach Internetverbindung kann das einige Minuten dauern.

Bestätigen Sie beim ersten Start des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs die Sicherheitswarnungen mit 'Starten' und 'Installieren'.

Lesen Sie die Lizenzbedingungen und stimmen Sie ihnen zu, indem Sie auf 'Ja' klicken.

Wählen Sie ein Standardverzeichnis für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, beachten Sie aber bitte, dass Sie dieses Verzeichnis später nicht ohne weiteres ändern können. Lesen Sie hierzu Punkt 2.3.

Das Einstellungsfenster öffnet sich, nachdem Sie den Standard-Nachrichtenordner ausgewählt haben. Machen Sie bitte hier zunächst alle geforderten Angaben. Notwendige Angaben sind rot gekennzeichnet.


 
 

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