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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

1.12 Kann ich mit dem Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach auch Nachrichten innerhalb von Behörden und Gerichten versenden?

1.12 Kann ich mit dem Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach auch Nachrichten innerhalb von Behörden und Gerichten versenden?

Ja, mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach können grundsätzlich alle Gerichte und Behörden, die das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach einsetzen, untereinander kommunizieren. Beschränkt ist aus technischen und rechtlichen Gründen der Einsatz auf Bürgerseite. Die Bürger können nur mit den angeschlossenen Behörden und Gerichten kommunizieren, nicht mit anderen Bürgern, die als "Kunden" (z.B. Verfahrensbeteiligte oder Antragsteller) ein Postfach eingerichtet haben. Die Behörden und Gerichte, die selbst das Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach für die Kommunikation einsetzen, können nicht nur mit den Bürgerinnen und Bürgern, die ein Postfach eingerichtet haben, kommunizieren, sondern auch untereinander mit allen Behörden und Gerichten, die das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach einsetzen.


 
 

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