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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

1.13 Wie erhalten die Kommunikationspartner die notwendigen Kontaktdaten?

1.13 Wie erhalten die Kommunikationspartner die notwendigen Kontaktdaten?

Nachdem das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach heruntergeladen wurde, muss einmalig auf dem Rechner des Nutzers ein Postfach eingerichtet werden. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach fragt alle notwendigen Angaben ab und überträgt diese an einen Registrierungsserver. Jetzt können Nachrichten versendet werden. Über das Nachrichtenfenster des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs kann der Nutzer das Adressbuch öffnen und einen Empfänger auswählen. Das Adressbuch wird mit Hilfe des genannten Registrierungsserver alle halbe Stunde und beim Online-Start aktualisiert. Somit ist sichergestellt, dass alle Kommunikationspartner miteinander kommunizieren können.


 
 

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