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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

1.6 Woher bekomme ich ein geeignetes Chipkartenlesegerät?

1.6 Woher bekomme ich ein geeignetes Chipkartenlesegerät?

Zur Verwendung einer Signaturkarte benötigen Sie ein Chipkarten-Lesegerät, das an einen Internet-PC angeschlossen wird. Zur Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches wird ein Chipkarten-Lesegerät empfohlen, das von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur externer Link, öffnet neues Browserfenster) als evaluierte Signaturkomponente ausgewiesen ist.

Eine aktuelle Aufstellung der Geräte, die diese Anforderung unterstützen und zudem zuverlässig mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach zusammenarbeiten, finden Sie unter Technische Voraussetzungen.


 
 

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