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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

2.14 Welches Gerät für die PIN-Eingabe soll ich wählen?

2.14 Welches Gerät für die PIN-Eingabe soll ich wählen?

Wenn Sie ein Kartenlesegerät der Klasse 3 oder 2 verwenden, hat dieser Kartenleser ein eigenes Eingabefeld für die PIN-Eingabe. Sie können in diesem Fall entscheiden, ob Sie die PIN trotzdem über die Tastatur an Ihrem Arbeitsplatzrechner eingeben möchten. An der Funktion des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs ändert sich durch diese Einstellung nichts. Die PIN-Eingabe über das PIN-Pad des Kartenlesers ist sicherer im Hinblick auf Datenschutz, Datensicherheit und die Angreifbarkeit durch ComputerViren.

Hinweis: Nur die hier PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster aufgeführten Kartenleser werden vom EGVP korrekt unterstützt. Wir empfehlen die Nutzung eines Kartenlesers ab Sicherheitsklasse 2 (mit eigenem PIN-Pad).


 
 

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