Inhalt2.14 Welches Gerät für die PIN-Eingabe soll ich wählen?Wenn Sie ein Kartenlesegerät der Klasse 3 oder 2 verwenden, hat dieser Kartenleser ein eigenes Eingabefeld für die PIN-Eingabe. Sie können in diesem Fall entscheiden, ob Sie die PIN trotzdem über die Tastatur an Ihrem Arbeitsplatzrechner eingeben möchten. An der Funktion des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs ändert sich durch diese Einstellung nichts. Die PIN-Eingabe über das PIN-Pad des Kartenlesers ist sicherer im Hinblick auf Datenschutz, Datensicherheit und die Angreifbarkeit durch ComputerViren. Hinweis: Nur die hier |
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