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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

2.7 Wozu dient das Software-Zertifikat?

2.7 Wozu dient das Software-Zertifikat?

Um das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach zu nutzen werden zwei Zertifikate/priv. Schlüssel benötigt.

• Sie benötigen ein Zertifikat zum Verschlüsseln der Nachrichten. Neben den Zertifikaten auf der Signaturkarte können Sie ein Software-Zertifikat (SW-Zertifikat) zur Verschlüsselung von Nachrichten und zur Entschlüsselung von Nachrichten, die von einem Sender an Sie gerichtet sind, benutzen. Neben der Ver- und Entschlüsselung dient das Zertifikat/priv. Schlüssel zur Authentifizierung, um das Postfach zu öffnen. Mit dem Softwarezertifikat können Sie aber keine qualifizierten Signaturen erstellen, wie Sie grundsätzlich u.a. für bestimmende Schriftsätze erforderlich sind. Lesen Sie dazu auch Punkt 2.8.

• Daneben benötigen Sie ein sog. qualifiziertes PKI-Zertifikat auf einer Signaturkarte, um ggf. Nachrichten qualifiziert zu signieren.


 
 

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