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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

1.3 Was unterscheidet das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach von gängiger Bürokommunikationssoftware?

1.3 Was unterscheidet das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach von gängiger Bürokommunikationssoftware?

Obwohl das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach in Aussehen und Handhabung sehr stark gängigen eMail-Programmen ähnelt, gibt es doch entscheidende Unterschiede. Bei Produkten wie z.B. Outlook versenden Sie eMails über das Internet mit Hilfe des Kommunikationsstandards SMTP. Dies hat entscheidende Nachteile für die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Kommunikation. Der Versand von eMails via Internet wird oft mit dem Versand von offenen Postkarten per Post verglichen. Diese Nachrichten können abgefangen, gelesen oder verändert werden, ohne dass die Kommunikationspartner diese Manipulation bemerken. Dazu kommt ein wachsendes Problem, das sich aus der vermehrten Nutzung von Spam-Filtern ergibt. Man schätzt, dass mittlerweile ca. 20% der eMails ihre Empfänger nicht erreichen, weil sie vor dem Empfang ausgefiltert werden.

Der Versand von Nachrichten mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach gleicht dem Versand von Einschreiben mit Rückschein, denn das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach arbeitet mit der Virtuellen Poststelle des Bundes -VPS- zusammen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach stellt eine direkte, gesicherte Verbindung direkt zu den dort vorgehaltenen elektronischen "Postfächern" her. Dies macht den entscheidenden Unterschied aus.

Alle mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach zusammengestellten Nachrichten werden im OSCI-Format an die VPS geschickt. Diese prüft die Signatur, quittiert den Empfang, erstellt darüber ein Protokoll und hält die Nachricht zum Abruf durch den Empfänger vor. Insbesondere die Empfangsbestätigung bietet eine Sicherheit über Tatsache und Zeitpunkt des erfolgreichen Versands, wie sie kein gängiges eMail-Programm bieten kann.

Aus technischer Sicht erfolgt die Adressierung zwischen den Kommunikationspartnern mittels Zertifikaten (ein Zertifikat ist eine elektronische Bescheinigung, die Signaturprüfdaten einer bestimmten Person zuordnet und deren Identität bestätigt. Zertifikate enthalten keine geheimen oder verschlüsselten Informationen). Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach nimmt dem Nutzer die Verwaltung der Zertifikate vollständig ab.


 
 

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