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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

2.4 Wie kann ich den Standard-Nachrichtenordner verschieben?

2.4 Wie kann ich den Standard-Nachrichtenordner verschieben?

Sollte es unumgänglich werden, dass Sie den Standard Nachrichtenordner für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ändern oder verschieben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

• Schließen Sie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach.

• Suchen Sie die Datei 'govello20.properties' auf der Festplatte des Arbeitsplatz-Rechners, auf dem Sie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ausgeführt oder installiert haben. Wenn Sie Windows benutzen, liegt die Datei in dem Ordner der Profildaten zu Ihrem Profil oder dem Profil der Person, die das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingerichtet hat (also zum Beispiel "C:\Dokumente und Einstellungen\Nutzer-Name"). Suchen Sie die Datei 'osci.properties' gegebenenfalls über eine Suchfunktion oder fragen Sie Ihren Systemadministrator. Löschen Sie die Datei 'govello20.properties'.

• Verschieben Sie den Standard-Nachrichtenordner für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach an die gewünschte Stelle.

• Beim nächsten Start des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs werden Sie erneut gebeten, die Lizenzbedingungen zu akzeptieren und den Standard-Nachrichtenordner anzugeben. Lesen Sie dazu Punkt 2.2. Wählen Sie den neuen Ordner.

• Beachten Sie, dass Sie nach dem Verschieben des Standard-Nachrichtenordners die Datei 'govello20.properties' auf allen Arbeitsplatzrechnern löschen müssen, auf denen das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach zuvor bereits ausgeführt wurde.


 
 

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