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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

3.6 Wie versende ich meine Nachricht mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach?

3.6 Wie versende ich meine Nachricht mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach?

Nachdem die Nachricht erstellt und ggf. mit Anhängen versehen ist, entscheiden Sie, mit welchem Signaturniveau die Nachricht elektronisch signiert werden soll. Klicken Sie hierzu auf eine der Schaltflächen "Qualifizierte Signatur", "Fortgeschrittene Signatur" oder "Ohne Signatur" im Nachrichtenfenster. Ihre Nachricht wird nun in den Postausgang gestellt. Die Nachricht ist damit noch nicht versendet!

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Nachricht in den Postausgang gestellt haben, können Sie den Inhalt der Nachricht nicht mehr verändern. Falls das erforderlich sein sollte, löschen Sie die Nachricht im Postausgang und erstellen Sie eine neue mit den korrekten Daten.

Nachdem Sie die Nachrichten in den Postausgang gestellt haben, können Sie die Nachrichten übermitteln. Klicken Sie dazu im Verwaltungsfenster auf die Schaltfläche 'Senden'.

Es öffnet sich gegebenenfalls die Dialogbox zur Auswahl des angeschlossenen Kartenlesers. Lesen Sie dazu auch die Punkte 2.12, 2.13 und 2.14. Wählen Sie den gewünschten Kartenleser, stecken Sie Ihre Signaturkarte hinein und geben Sie nach der Aufforderung die PIN für die Signaturkarte ein. Die von Ihnen signierte Nachricht wird gesendet.


 
 

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