Inhalt2.8 Wie erzeuge ich ein Zertifikat?Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach verfügt über eine Funktion, um lokal ein Zertifikat zu erzeugen. Wählen Sie im 'Einstellungsfenster' den Reiter 'Grundeinstellungen' und klicken Sie auf 'Zertifikat erstellen.'. Im sich öffnenden Fenster sind bereits Namen, etc. entsprechend der Registerkarte 'Visitenkarte' eingetragen. Legen Sie eine PIN fest, mit der Sie sich später beim Öffnen des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach identifizieren. Halten Sie die PIN geheim und geben Sie sie nur an Personen weiter, die ebenfalls mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach arbeiten werden. Notieren Sie die PIN für die spätere Verwendung an einem sicheren Ort. Sollte die PIN verloren gehen, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in Erfahrung gebracht werden. In dem Fall müssen Sie ein neues Postfach mit einem neuen Zertifikat anlegen; sie können nicht mehr an die elektronischen Eingänge gelangen, die für Sie in dem elektronischen Postfach liegen. Klicken Sie auf 'Erstellen', ein Speicherdialog öffnet sich. Legen Sie das Zertifikat an einem Ort ab, wo Sie es gegebenenfalls leicht wieder finden, zum Beispiel in Ihrem Standard-Nachrichtenordner für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Denken Sie auch daran, das Zertifikat auf einem anderen Speichermedium (z.B. Diskette, USB-Stick usw.) zu sichern. Geben Sie dem Zertifikat einen Namen, anhand dessen Sie es leicht wieder finden. Nachdem Sie das Software-Zertifikat erzeugt haben, müssen Sie es zur Benutzung mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach über den ‚Importieren’ Button noch importieren. |
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