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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Allgemeine rechtliche Grundlagen

Allgemeine rechtliche Grundlagen

Am 1. Januar 2018 sind gesetzliche Regelungen für die elektronische Kommunikation mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten in Kraft getreten, die u.a. die Nutzung der EGVP-Infrastruktur zum Gegenstand haben und in nachfolgenden Gesetzen geregelt sind: 

  • Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786),
  • die Verordnung für die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung- ERVV) vom 24. November 2017 sowie
  • das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208 ff.).

So kann die Übertragung von Dokumenten ab 1.1.2018 gemäß § 130a Abs. 4 ZPO per sicherem Übermittlungsweg erfolgen. In diesen Fällen ist das Schriftformerfordernis erfüllt.

Elektronische Dokumente können auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (§ 130a Abs. 3 ZPO) und per EGVP eingereicht werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 2).

Die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen ist bei Nutzung eines sicheren Übermittlungswegs nicht erforderlich.

Für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sieht das Gesetz unter anderem das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) und für Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als sicheren Übermittlungsweg vor.

Elektronischer Rechtsverkehr bedeutet den sicheren, rechtlich wirksamen Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Gerichten. Diese Kommunikationsform ersetzt die bisherige, zumeist papiergebundene Kommunikation, aber auch Tele- und Computerfax. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr (Formvorschriftenanpassungsgesetz PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster) vom 13. Juli 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 1542) sowie mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen (Zustellungsreformgesetz PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster) vom 25. Juni 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 1206) die allgemeinen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, die Schriftform durch die elektronische Form zu ersetzen. Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster) vom 22. März 2005 hat unter anderem die Zugangsregelungen novelliert und die Möglichkeit eröffnet, Prozessakten elektronisch zu führen.

Seit 01.01.2018 sind weitere Regelungen aus nachfolgenden Gesetzen in Kraft getreten:

  • Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786),
  • die Verordnung für die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung- ERVV) vom 24. November 2017 sowie
  • das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208 ff.).

 
 

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