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Inhalt
Spezielle rechtliche Grundlagen des Bundesfinanzhofs
| § 52a Finanzgerichtsordnung |
eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze im finanzgerichtlichen Verfahrenist die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung der Gerichte darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden könnenregelt den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente |
Verordnung der Bundesregierung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof  |
- bestimmt den Zeitpunkt, ab dem in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden können
- regelt die Art und Weise der Einreichung sowie die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
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| § 30 Abgabenordnung |
- verpflichtet alle Amtsträger zur Wahrung des Steuergeheimnisses
- regelt die Offenbarungsverbote auch in gerichtlichen Verfahren
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Zusätzliche Informationen
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