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Inhalt
Spezielle rechtliche Grundlagen des Bundesverwaltungsgerichts
| § 55a Verwaltungsgerichtsordnung |
eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze im finanzgerichtlichen Verfahrenist die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung der Gerichte darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden könnenregelt den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente |
Verordnung der Bundesregierung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof  |
- bestimmt den Zeitpunkt, ab dem in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden können
- regelt die Art und Weise der Einreichung sowie die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
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Zusätzliche Informationen
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