InhaltLöschung ungenutzter oder verwaister PostfächerSobald ein Postfach angelegt wurde, ist es bis zu seiner Löschung durch Behörden weiterhin adressierbar, selbst wenn es nicht mehr genutzt wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Ihnen für das bisherige Postfach durch einen PC-Defekt das Zertifikat verloren ging und Sie sich daraufhin ein neues Postfach eingerichtet haben. Um der Möglichkeit vorzubeugen, dass Nachrichten an ein verwaistes Postfach gesendet werden, können Sie über dieses Serviceformular eine entsprechende Löschung veranlassen. Falls Sie nur ein einziges Postfach tatsächlich nutzen, können Sie auch durch dessen Angabe im Serviceformular alle anderen noch existenten Postfächer löschen lassen. Auf diesem Weg ist sichergestellt, dass eventuell Ihnen nicht mehr bekannte und daher ungenutzte Postfächer gelöscht werden. Bitte beachten Sie, dass alle mit (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind. |
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