InhaltTeilnahme von DrittproduktenSeit 14.09.2009 gilt für die Teilnahme von Produkten am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr ein Antragsverfahren, das durch den Lenkungskreis EGVP beschlossen (Beschluss 09/05) wurde.
Zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs hat die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK) beschlossen, „künftig sowohl von der verbindlichen Vorgabe von spezifischen Softwareprodukten als auch von technisch-organisatorischen Hürden, wie z. B. Zulassungs- oder Zertifizierungsverfahren beim Einsatz von OSCI, Abstand zu nehmen.“ (Beschlüsse der BLK, 87. Sitzung am 5. und 6. Mai 2010 in Magdeburg, S. 12
Für die Teilnahme von Drittprodukten am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr wurde deshalb im Lenkungskreis EGVP ein Registrierungsverfahren abgestimmt.
Dieses Registrierungsverfahren gilt ab der EGVP – Version 2.7.0. Die Bereitstellung der Version EGVP 2.7.0 ist für November 2011 geplant. Bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der Version EGVP 2.7.0 kommt das derzeit geltende Antragsverfahren für die Teilnahme am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr zur Anwendung.
derzeit geltendes Antragsverfahren
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